Kostenfreie Gürtelrose- und Pneumokokken-Impfungen 2025/26

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Impfung

Das kostenfreie Impfprogramm wird erweitert

Das erfolgreiche kostenfreie Impfprogramm Österreichs wird für HochrisikopatientInnen mit 2 Weiteren Impfstoffe erweitert. Hier finden Sie den österreichischen Impfplan 2025/26

Ab 20.10.2025 hätten wir für Risikopatientinnen die kostenfreie Impfungen bestellen können, wir wissen noch nicht, ab wann sie wirklich verfügbar werden, aber es lohnt sich schon sich für die Impfungen anzumelden, sodass wir die benötigte Menge – sofort, als sie verfügbar werden – bestellen können!

Impfung gegen Pneumokokken

Pneumokokken

Foto von Annie Spratt auf Unsplash

Was sind Pneumokokken?

Pneumokokken sind die „Haupterreger“ der schweren bakteriellen Lungenentzündungen, können aber auch Nasennebenhöhlenentzündungen, Mittelohrentzündungen und sogar Hirnhautentzündungen verursachen.

RisikopatientInnen dürfen die Impfungen kostenfrei erhalten.

Es gibt für die kostenfreie Impfungen mehrere Indikationen:

  • Kostenfreies allgemeines Kinderimpfprogramm
  • Kostenfreies Impfprogramm für Erwachsenen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • Kostenfreies Impfprogramm für Personen mit spezieller Indikationen

Kostenfreies Allgemeines Kinderimpfprogramm

Der 15-valente Pneumokokken-Impfstoff Vaxneuvance ist im kostenfreien
Kinderimpfprogramm enthalten.

Die Impfung mit PCV15 (Vaxneuvance) erfolgt im 2+1-
Schema ehestmöglich ab der vollendeten 6. Lebenswoche, spätestens bis zum
vollendeten 3. Lebensmonat
. Die 2. Dosis erfolgt 8 Wochen nach der 1. Dosis, die 3. Dosisim Alter von 11–15 Monaten (frühestens 6 Monate nach der 2. Dosis)

Das 2+1-Impfschema gilt auch für Kinder mit spezieller Indikation (Kinder mit gesundheitlichen
Risiken), ausgenommen Frühgeborene (< 37. SSW), die im 3+1-Schema geimpft werden.
Aufgrund der Epidemiologie invasiver Pneumokokken-Erkrankungen sollten die Impfungen
ehestmöglich erfolgen und nicht verzögert werden.

Der 20-valente Impfstoff ist für Säuglinge/Kleinkinder im 3+1-Schema zugelassen und
steht im Impfprogramm nicht kostenfrei zur Verfügung.
Für Kinder ohne spezielle Indikation ist ab dem vollendeten 5. Lebensjahr keine
Pneumokokken-Impfung empfohlen.

Quelle: : Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK); Impfplan Österreich 2025/2026, Version 1.0 vom
01.10.2025.

Kostenfreies Impfprogramm für Erwachsenen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr

Impfschema mit PCV21 (Capvaxive) für Personen ab 60
Jahren:

Einmalige Impfung. Es gibt derzeit noch keine Daten, ob/wann für Personen ab 60
Jahren weitere Pneumokokken-Impfungen notwendig sind.

Personen ab dem vollendeten 60 Lebensjahr, welche zuvor mit einem anderen
Pneumokokken-Impfstoff geimpft wurden, sollten zur breiteren Serotypen-Abdeckung
nach ungefähr 1 Jahr einmalig PCV21 (Capvaxive) erhalten.

Auch wenn diese zuvor
sequentiell geimpft wurden (PCV13/PCV15/PCV20 gefolgt von PPV23), sollte einmalig mit
Capvaxive nachgeimpft werden, empfohlener Abstand frühestens 1 Jahr (bei PCV13/15
gefolgt von PPV23) bis spätestens 6 Jahre (PCV20 gefolgt von PPV23) nach der letzten
Pneumokokken-Impfung.

Quelle: : Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK); Impfplan Österreich 2025/2026, Version 1.0 vom
01.10.2025.

Kostenfreies Impfprogramm für Personen mit spezieller Indikationen

Personen mit spezieller Indikation sind Personen mit einem erhöhten Risiko, eine
Pneumokokken-Erkrankung zu entwickeln und Personen, die bei Erkrankung ein erhöhtes
Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben:

  • Frühgeborene
  • Kinder mit Gedeihstörungen (= Körpergewicht unter der 3. Perzentile)
  • Kinder mit neurologischen Krankheiten wie z.B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden
  • Cochlea-Implantat oder Liquorfistel
  • Funktionelle oder anatomische Asplenie (Sichelzellanämie, andere schwere
    Hämoglobinopathien, angeborene oder erworbene Asplenie)
  • Immundefekte wie z.B. Hypogammaglobulinämie, Komplement- und Properdin/MBLDefizienz
  • Sekundäre Immunsuppressionen, wie HIV-Infektion oder medikamentös induzierte
    Immunsuppressionen
  • Vor und nach Organtransplantationen, vor Beginn und während einer
    immunsuppressiven Therapie (insbesondere Therapie mit Biologika)209,210,211
  • Nach Stammzelltransplatation (autolog und allogen) oder CAR-T-Zell-Therapien
  • Onkologische Erkrankungen (bes. Lungen CA) und hämatoonkologische Erkrankungen
  • Folgende chronische Krankheiten, die eine Behandlung mit verschreibungspflichtigen
    Medikamenten und regelmäßige ärztliche Kontrolle benötigen wie z.B. Herz-KreislaufKrankheiten (Hypertonie und Atherosklerose), Krankheiten der Atmungsorgane
    (Asthma, Emphysem, COPD, chronische Bronchitis), Diabetes mellitus oder andere
    Stoffwechselkrankheiten, Leberzirrhose, chronische Niereninsuffizienz, nephrotisches
    Syndrom, Zöliakie
  • Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr bei chronischem Alkoholabusus und
  • Raucher:innen auch ohne spezieller Indikation
  • Personen nach Liquorverlust z.B. durch Trauma oder Schädelchirurgie
  • Personen, die beruflich Metallrauchen (Schweißen, Metalltrennen) exponiert sind
Quelle: : Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK); Impfplan Österreich 2025/2026, Version 1.0 vom
01.10.2025.

Impfung gegen Gürtelrose

Gürtelrose

Haben Sie als Kind einen Windpocken-Infektion Durchgemacht? Die schlechte Nachricht ist, dass es nicht ganz vorbei ist. Die Erreger bleiben in der sensorischen Ganglien neben der Wirbelsäule und „warten darauf“, dass Ihr Immunsystem „geschwächt“ wird.

Alter, Infektionen (besonders Covid-19 und Influenza), malignante Erkrankungen können eine Gürtelrose Aktivieren.

Die Krankheit ist eine sogenannte „fakultative Paranäoplasie“, bei Auftritt der Symptome ist es wichtig eine bösartige Erkrankunk unbedingt auszuschließen. (Es ist aber noch besser regelmäßig an geschlechts- und altersabhängigen Vorsorgeuntersuchungen – allgemeine GU, Mammographie, urologiesche und gynekologische Untersuchung, Colonoskopie, usw. – teilzunehmen.)

RisikopatientInnen:


Alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
Bei Personengruppen mit spezieller Indikation (schwere Grunderkrankungen und/oder
schwere Immunsuppression) für eine Zoster-Erkrankung und deren Komplikationen wird
die Impfung ab 18 Jahren unabhängig von Herpes Zoster-Anamnese und serologischem
Status empfohlen.


Das sind:
Angeborener oder erworbener Immundefizienz oder -suppression
Stammzelltransplantation, CAR T-Zelltherapien
Hämatoonkologische Patient:innen und onkologische Patient:innen
HIV-Infektion
Systemischem Lupus erythematodes
Rheumatoider Arthritis (besonders unter JAK Inhibitor Therapie, anti-CD20 etc)


Sowie Personen, die eine Behandlung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten
und regelmäßige ärztliche Kontrolle benötigen und an folgenden Erkrankungen
leiden:
− Chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) und Asthma bronchiale

− Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
− Chronischen Nierenerkrankungen (-insuffizienz)
− Kardiovaskulären Erkrankungen
− Diabetes mellitus

Quelle: : Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK); Impfplan Österreich 2025/2026, Version 1.0 vom
01.10.2025.

Impfschema

Man braucht 2 Teilimpfungen mit 2(-6) Monaten Abstand.

Aufgrund erhöhter Reaktogenität ist es empfohlen zu anderen Impfungen 1-2 Wochen abstand zu halten.